Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2016
§ 1 Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), zuletzt geändert durch ARK-Beschluss vom 19. Juli 2016 (KABl S. 221), wird wie folgt geändert:
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 19. Juli 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO)
2. Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM neu)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 6. Mai 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Anlage 7 (Anlage zu § 9a der Kirchlichen Dienstvertragsordnung) Sonderregelung für Leitungen von Kindertagesstätten, Leitungen von Kindertagesstätten für behinderte Menschen; Erzieher und Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen
Entgelttabelle für Mitarbeitende, die in der Entgeltordnung zu TVL ,Anlage 1, Teil II, Nrn. 20.2 und 20.6 eingruppiert sind Leitungen von Kindertagesstätten; ErzieherInnen, KinderpflegerInnen
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 7. März 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), zuletzt geändert durch ARK-Beschluss vom 19. Oktober 2015, veröffentlicht durch Bek vom 1. Februar 2016 (KABl S. 69), wird wie folgt geändert ...
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 21. Januar 2016 folgende beiden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM)
2. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung an Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Auszubildende der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern, ihrer (Gesamt-) Kirchengemeinden, Dekanatsbezirke und sonstigen Körperschaften, ihrer Anstalten und Stiftungen sowie ihrer Einrichtungen und Dienste (ARR-EL); Ballungsraumzulage