Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2009
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: § 7,3; §20,8; §28,5
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgende Arbeitsrechtsregelungen beschlossen, die hier näher erläutert werden: a) Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer/Dienstnehmer und Auszubildende (Anlage 15)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Beschlüsse gefasst, die hier näher erläutert werden: 6. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren zwei Beschlüsse gefasst, die im Folgenden erläutert werden: 1. Fünfte Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern: Erhöhung der Grundentgelte sowie der Praktikanten- und Ausbildungsvergütungen 2. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern im Mai 2009.