Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2019
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 2. Dezember 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Neuregelung der Ballungsraumzulagen (Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. November 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Redaktionelle Korrektur (§ 43 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 7. November 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Neufassung der Jugendhilferegelung (Anlage 4 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 24. Juli 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Erzieher- und Vorpraktikant*innenvergütung (Abschnitt A. II. Anlage 16 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 3. Juli 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2020 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 3, 16, 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 3. Juli 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgelterhöhung für Ärztinnen und Ärzte (Anlage 3a AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 10. Mai 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Anhebung der Ballungsraumzulage (Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 10. Mai 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Erweiterung der Entgeltumwandlung (§ 49a AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 10. Mai 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
Sonderregelung für § 16e und § 16i SGB II (§ 3 und Anlage 18 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 10. Mai 2019 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Anhebung der Ballungsraumzulage (Anlage 15 AVR-Bayern)
2. Erweiterung der Entgeltumwandlung (§ 49a AVR-Bayern)
3. Sonderregelung für § 16e und § 16i SGB II (§ 3 und Anlage 18 AVR-Bayern)
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